Wir sind seit über 10 Jahren, mit unseren Partnern & fleißigen Helfern unterwegs.
Wir übernehmen für sie:
- großflächige Schneebeseitigung
- Schneebeseitigung auf Gehwegen , Ein-, und Ausfahrten
- Bekämpfung von Glätte und Eis
- Ersatzvornahmen
- Streudienst Streugut ( Grauwacke / Granitsplitt )
- weitere Dienste auf Anfrage.
Ob Handel, Industrie oder Wohngebäude:
Wir kommen mit qualifizierten Mitarbeitern und einer starken Technik.Zählen Sie auf unsere Zuverlässigkeit, Qualität, Pünktlichkeit und Kompetenz.
Winterdienstverordnung
Wer ist räum- und streupflichtig?
StrReinG_Bln_SenGUV.pdf VO_Strassenreinigungsverzeichnis.pdf Die Schnee- und Glättebekämpfung auf Gehwegbereichen haben gemäß den Vorschriften des Straßenreinigungsgesetzes (StrReinG) die Anlieger einer öffentlichen Straße durchzuführen. Anlieger sind:- Grundstückseigentümer beziehungsweise Grundstückseigentümerinnen
- Erbbauberechtigte, Nießbraucher beziehungsweise Nießbraucherinnen
- Inhaber beziehungsweise Inhaberinnen eines im Grundbuch vermerkten sonstigen dinglichen Nutzungsrechts, zum Beispiel "Geh-, Fahr- und Leitungsrecht"