WINTERDIENST

 

Wir sind seit über 10 Jahren, mit unseren Partnern & fleißigen Helfern unterwegs.

Wir übernehmen für sie:

- großflächige Schneebeseitigung

- Schneebeseitigung auf Gehwegen , Ein-, und Ausfahrten

- Bekämpfung von Glätte und Eis

- Ersatzvornahmen

- Streudienst Streugut ( Grauwacke / Granitsplitt )

- weitere Dienste auf Anfrage.

Ob Handel, Industrie oder Wohngebäude:

Wir kommen mit qualifizierten Mitarbeitern und einer starken Technik.
Zählen Sie auf unsere Zuverlässigkeit, Qualität, Pünktlichkeit und Kompetenz.

 

Winterdienstverordnung

Wer ist räum- und streupflichtig?

StrReinG_Bln_SenGUV.pdf VO_Strassenreinigungsverzeichnis.pdf

Die Schnee- und Glättebekämpfung auf Gehwegbereichen haben gemäß den Vorschriften des Straßenreinigungsgesetzes (StrReinG) die Anlieger einer öffentlichen Straße durchzuführen. Anlieger sind:

  • Grundstückseigentümer beziehungsweise Grundstückseigentümerinnen
  • Erbbauberechtigte, Nießbraucher beziehungsweise Nießbraucherinnen
  • Inhaber beziehungsweise Inhaberinnen eines im Grundbuch vermerkten sonstigen dinglichen Nutzungsrechts, zum Beispiel "Geh-, Fahr- und Leitungsrecht"
Zur ordnungsgemäßen Reinigung der Privatstraßen des öffentlichen Verkehrs sind die Eigentümer beziehungsweise die Eigentümerinnen verpflichtet.

 

Leistungen

 

/AGB